Anzeige-Abonnement
Wenn Sie regelmäßig im Stettener Marktplatz inserieren möchten, können Sie einen Abo-Vertrag abschließen. Damit erhalten Sie Preisnachlässe. Der Abo-Vertrag kann jederzeit abgeschlossen werden. Aus Planungsgründen, muss eine Änderung bzw. Kündigung spätestens zum 30.09. eines Jahres für das Folgejahr erfolgen.
Folgende Nachlässe sind möglich:
- Voll-Abonnement (12 Ausgaben) 10 % Nachlass
- Halb-Abonnement (6 Ausgaben) 5 % Nachlass
- Viertel-Abonnement (3 Ausgaben) 2,5 % Nachlass
Anzeige-Abonnement
Auf den Farbzuschlag und Verteilerkosten können wir leider keinen Rabatt einräumen.
Welchen Vorteil hat der Abo-Vertrag außerdem?
Wenn Sie einen Abonnement-Vertrag abschließen, halten wir in jedem Fall einen Anzeigenplatz für Sie frei. Sofern Sie uns eine Standardanzeige zur Verfügung gestellt haben, werden wir diese veröffentlichen, wenn Sie keinen abweichenden Inhalt beauftragen.
Haben Sie mit der Druckerei Schönebeck einen Abo-Vertrag für das Stettener Amtsblatt geschlossen?
Wir haben mit der Druckerei vereinbart, dass auch die Anzeigen im Stettener Marktplatz zu der Malstaffel für den Preisnachlass hinzugerechnet werden. Bitte weisen Sie die Druckerei bei der Abrechnung darauf hin.
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abovertrag.pdf | [17 KB] |
Abonnement-Vertrag
1. Umfang
Ich (Wir) bestelle (n) beim Wirtschaftsverbund Stetten am kalten Markt e.V. die Veröffentlichung von Anzeigen in dem Werbeorgan „Stettener Marktplatz“ in folgendem Umfang:
( ) Vollabonnement (
( ) Halbabonnement ( 6 Ausgaben pro Jahr) zum Preis von 0,225 Euro/mm (beinhaltet 5 % Rabatt)
( ) Viertelabonnement ( 4 Ausgaben pro Jahr) zum Preis von 0,235 Euro/mm (beinhaltet 2,5 % Rabatt)
( ) bei Bedarf (jederzeit möglich) zum Preis von 0,245 Euro/mm
Die Anrechnung der Anzeigen zum jeweiligen Abonnement versteht sich auf die Anzahl der erschienenen Ausgaben, also unabhängig von der Anzahl der Anzeigen in einer Ausgabe. Die Verteilerkosten in Höhe von 0,05 Euro/mm werden separat abgerechnet.
2. Laufzeit
Dieser Vertrag gilt vom ……………………………………
Er verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30.9. eines Jahres schriftlich beim Vorstand die Kündigung eingereicht wird.
3. Anzeigen
Die Anzahl und der Erscheinungstermin der Ausgaben pro Jahr wird von dem
Redaktions-Ausschuß festgelegt und wird jedem Inserenten in Form eines Jahresplanes mitgeteilt.
Wird eine Anzeige zu dem bekannten Abgabetermin nicht abgegeben, erscheint automatisch die Standardanzeige.
Die Standardanzeige muß von jedem Inserenten selbst erstellt und bis zum 1.1. des Jahres in Original bei der Redaktion hinterlegt werden. Die Standardanzeige muss der Mindestanzeigengröße entsprechen
4. Mindestanzeigengröße
Die Mindestanzeigengröße entspricht dem Format einspaltig 100 mm, wobei die Spaltenbreite 45 mm umfasst. (z.B. 100 mm hoch u. 45 mm breit oder 50 mm hoch u. 90 mm breit)
Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung der Anzeige besteht nicht.
5. Sonstiges
Für den Inhalt und die Gestaltung der jeweiligen Anzeigen zeichnet jeder Inserent selbst verantwortlich.
6. Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich den Wirtschaftsverbund Stetten am kalten Markt eV. und die Fa. Schönebeck, Meßkirch die Kosten für die Anzeigen im Stettener Marktplatz und die Verteilerkosten von meinem u.a. Konto abzubuchen.
Konto Nr.: ………………………………………….
Bankverbindung: ………………………………………….
Bankleitzahl ………………………………………….
Stetten a.k.M., den …………………..
………………………………………….
Unterschrift
Per Fax an Wirtschaftsverbund Stetten am kalten Markt e.V.
Finanzwart
FAX: 07573/9542-42
